Die Wahlkommission (EC) hat einen „Plan B“ ausgearbeitet für den Fall, dass das Verfassungsgericht am kommenden Dienstag vier Artikel des Senatswahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt, sagte Wahlkommissar Thitichet Nuchanatta heute.
Er wiederholte, dass die Wahl der Senatoren auf Provinzebene an diesem Sonntag stattfinden werde, wollte sich jedoch nicht näher dazu äußern, was der „Plan B“ beinhalten würde, und sagte, dass die EC die Entscheidung vom Dienstag abwarten werde.
Der Kommissar bezeichnete jegliche Vermutung, dass die Wahl der Senatoren aufgrund des Gerichtsurteils ungültig werde, als reine Spekulation.
Unterdessen erklärte der Generalsekretär der Wahlkommission, Sawaeng Boonmee, heute, dass die Wahlleiter der Provinzen für die Abstimmung am Dienstag bereit seien. Dabei liege der Schwerpunkt auf der Gewährleistung einer friedlichen und geordneten Auswahl sowie der Fairness der Wahlbeamten.
Er sagte, dass alle Mängel, die in der ersten Auswahlrunde am vergangenen Sonntag festgestellt wurden, behoben würden. Dazu gehöre beispielsweise das CCTV-System in den Wahllokalen, das nur Bilder ohne Ton aufzeichnete, und dass einigen nicht qualifizierten Kandidaten der Zutritt zum Wahlbereich gestattet wurde.
Bezüglich der Beobachtung, dass eine Reihe von Kandidaten bei der Bezirkswahl keine Stimmen erhielten, was darauf hindeuten könnte, dass es sich bei ihnen um Stellvertreter handelte, sagte Sawaeng, dass die Wahlbeamten der Provinz die Angelegenheit noch untersuchen würden.