Thai­land hat das Strafmündigkeit­salter im Rah­men ein­er am Son­ntag in Kraft getrete­nen Geset­zesän­derung bedin­gungs­los auf 12 Jahre und unter Aufla­gen auf 15 Jahre angehoben.

Die 29. Nov­el­le des Strafge­set­zbuch­es erset­zt § 73 und besagt: ​„Kinder unter 12 Jahren wer­den wegen Hand­lun­gen, die als rechtswidrig gel­ten, nicht bestraft.“

Die Änderung wurde am Sam­stag im Roy­al Gazette veröf­fentlicht und trat heute in Kraft.

Als Grund für die Änderung wur­den medi­zinis­che Dat­en ange­führt, die zeigten, dass sich die Gehirne von Kindern im Alter von 12 Jahren in einem ähn­lichen Entwick­lungssta­di­um wie die von 10-Jähri­gen befanden.

Das Gewis­sen von Kindern sei im Alter von 12 Jahren noch nicht voll­ständig entwick­elt, so dass sie das Ergeb­nis ihrer Hand­lun­gen nicht vorherse­hen kön­nten, fügte der Änderungsantrag hinzu.

Es begrün­dete dies damit, dass der Schritt zur Anhebung des Alters der geset­zlichen Immu­nität auch im Ein­klang mit dem Übereinkom­men der Vere­in­ten Natio­nen über die Rechte des Kindes ste­he, das Thai­land rat­i­fiziert hat.

Die 29. Nov­el­le änderte auch § 74 des Strafge­set­zbuch­es, um Kinder über 12, aber unter 15 Jahren von der strafrechtlichen Ver­ant­wortlichkeit zu befreien.

Aber unter dieser Änderung haben die Gerichte weit­er­hin die Befug­nis zu entschei­den, ob sie Kinder rügen und sie den Eltern zurück­geben oder von ihren Eltern ver­lan­gen, bes­timmte Bedin­gun­gen einzuhal­ten, um sicherzustellen, dass die Kinder nicht erneut straf­fäl­lig werden.

Gerichte kön­nen auch erwä­gen, Kinder in die Obhut von Vor­mün­dern oder sozialen Organ­i­sa­tio­nen zu geben, wenn sie der Ansicht sind, dass die Eltern ihrer Pflicht nicht nachkom­men können.

Abschnitt 74 ermächtigt die Gerichte auch zu entschei­den, ob Kinder oder ihre Erziehungs­berechtigten in Fällen von krim­inellen Rück­fällen mit ein­er Geld­strafe belegt werden.

Gerichte kön­nen straf­fäl­li­gen Kindern unter 18 Jahren auch den Besuch ein­er Aus­bil­dung, Schule oder psy­chi­a­trischen Behand­lung anordnen. / The Nation

Von STIN

2 Gedanken zu „Bangkok: Regierung erhöht das Alter für Strafmündigkeit von 10 auf 12 Jahren“
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    Ich zitiere hier aktuelle Wikipedias und Sie behaupten das wären strafbare Inhalte. 

    Sie schreiben heute wären in Berlin Pro-Demos für die Russen und ich hatte geantwortet,  das wäre alles 5.Kolonne, hauptsächlich Deutsche der SED,  STASI,  … oder IMs. 

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    1. Ich zitiere hier aktuelle Wikipedias und Sie behaupten das wären strafbare Inhalte.

      Ja, sind sehr grenzwertig, weil man es so lesen kann, dass du die 5 Millionen toten Juden, die woanders getötet wurden, von den
      6 Millionen Juden, die vergast und getötet wurden, abziehst.
      Das könnte man dann als Holocaust-Leugnung bewerten.

      Deine Rechnung kann schon deshalb nicht stimmen, weil es gab vor dem Krieg EU-weit 11 Millionen Juden, danach nur mehr 5 Millionen.

      Ca 3 Millionen Juden wurden innerhalb von 100 Tagen vergast/ermordet. Meist polnische Juden.
      Danach wurde systematisch weiter vergast/ermordet. Um die 6 Millionen insgesamt. 5 Millionen überlebten.

      Sie schreiben heute wären in Berlin Pro-Demos für die Russen und ich hatte geantwortet,
      das wäre alles 5.Kolonne, hauptsächlich Deutsche der SED, STASI, … oder IMs.

      Nein, viele Russen, Russland-Deutsche usw.- auch viele AfD´ler, viele Rechstsextreme von Pegida, ehem. DDR usw.
      Bunt gemischt….

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