Ein Ausschuss der Verfassungsgebenden Versammlung schlägt Parlamentswahlen nach dem deutschen Wahlsystem vor. Allerdings soll es nicht buchstabengetreu übernommen werden. Diskutiert werden die landesweite Einteilung der Wahlkreise nach jeweils 200.000 Wählern und die Einführung von Erst- und Zweitstimmen.

Mit den Erststimmen würden die Wähler den Direktkandidaten ins Parlament schicken, die Zweitstimmen würden für die Kandidaten auf der Parteiliste abgegeben. Dieses System gewährleistet, dass im Parlament ein weitgehend getreues Abbild der Wählerschaft entstände und dass jede Stimme grundsätzlich den gleichen Erfolgswert hätte.

Der Ausschuss befürwortet zudem die Wahl des Ministerpräsidenten durch das Parlament und wird seine Vorschläge jetzt dem Reformrat zuleiten.

Von STIN