Bangkok – Armeechef Prayuth Chan-ocha kommentierte das Gerichtsurteil, wonach im Mai 2010 sechs Zivilisten im Bangkoker Tempel Wat Pathumwanaram von Soldaten erschossen wurden und erklärte, die Menschen seien nicht von Soldaten erschossen worden.
Wie wir bereits berichteten, war das Gericht zu dem Ergebnis gekommen, dass Offiziere,
die zu der Angelegenheit aussagten, sich in Widersprüche verwickelten bzw. über eine angebliche Waffensammlung im Tempel die Unwahrheit sagten. Obwohl Medien präsent waren, konnten keine sogenannten „Männer in schwarz“ entdeckt werden, die als Täter in Frage kommen könnten.
Ferner wurden die Schüsse aus einem Gebiet abgegeben (Hochbahngleise), das in der Hand von Soldaten war.
Armeechef Prayuth: Gab keinen Schießbefehl
Prayuth sagte, die Entscheidungsfindung des Gerichts sei noch nicht abgeschlossen, daher könne man keinesfalls behaupten, Soldaten hätten die sechs Menschen, unter ihnen eine Krankenschwester, erschossen.
Die Armee habe keine Möglichkeit gehabt, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen, so Prayuth.
Weiterhin führte Prayuth aus, er habe niemals befohlen, Zivilisten zu erschießen.
So habe auch keiner der kommandierenden Offiziere gegenüber Prayuth geäußert, Zivilisten erschossen zu haben.
Die Soldaten hätten nur versucht, die Situation unter Kontrolle zu bekommen, sagte Prayuth. Daher solle man bitte endlich damit aufhören so zu tun, als säße die Armee auf der Anklagebank.
Bukeo schreibt u.a.: „….es gab keinen Schiessbefehl. …Es handelt sich hier um eine sog. Anordnung für den Gebrauch der Schusswaffe bei Notfällen….“
Moin bukeo, wie oft habe ich meinen bildungsfernen roten Freunden des ST.de versucht den Unterschied eines „Schiessbefehls und einer, wie du richtig schreibst, „Anordnung für den Gebrauch der Schusswaffe bei Notfällen“ , zu erklären. Beim Honecker in der ehemaligen DDR gab es einen „Schiessbefehl“, der beinhaltete, dass bei unerlaubter Annäherung der Grenzanlagen geschossen werden musste. Wenn ein Grenzer es nicht übers Herz brachte, wurde er selber verhaftet und abgeurteilt. Es war ein Befehl zum Töten. Ok, bukeo, bei bildungsfernen Gesellen kann man erklären was man will, sie schnallen es einfach nicht.
Nebenbei, meine hier gemachte Äußerung sollte nicht dahin ausgelegt werden, dass ich mit dem Ergebnis des 2010er Events = ca. 91 Tötungen, einverstanden wäre. Beileibe nicht!
Nur, wer sollte in diesem schönen Lande eine unabhängige Untersuchung führen?
Menschen, die sich in diesem Lande für Menschen eingesetzt haben, verschwanden leider oft in der Tonne.
Wat Pathum Wannaram liegt genau gegenüber des Polizei HQ
wo Thaksins braune Ganoven Privatarmee offen mit
seine Roten Hasspredigern und Teilzeitterroristen kollaborierten.
Wenn man dieSchussrichtung vergleicht hätten die Schüsse
genausogut von dort kommen können.
Es sieht mir genauso nach einer Falle aus
wie der Überfall auf die Gruppe um Oberst Romklao bei Kok Wua
am 10.April 2010!
richtig, es gab keinen Schiessbefehl. Ich habe das von Anupong und Suthep unterschriebene Dokument vor mir liegen. Es handelt sich hier um eine sog. Anordnung für den Gebrauch der Schusswaffe bei Notfällen.
Hier steht sogar klar und deutlich: es darf nicht geschossen werden, wenn dabei Unbeteiligte zu Schaden kommen könnten.
Geschossen werden darf nur für Selbstverteidigung und wenn die Täter bewaffnet sind bzw. wenn sie auf die Soldaten zustürmen.
Das es einen Schiessbefehl geben sollte, ist eine Propaganda der Rothemden. Leider wehren sich die Demokraten hier nicht allzu viel. Sie hätten ruhig diesen angeblichen Schiessbefehl ins Englische übersetzen und in internationalen Medien verbreiten können. Ev. mach ich das nochmal….