Die National Legislative Assembly (NLA), die den Entwurf der Parlamentswahl überprüft, wird das gesamte Gesetz in Augenschein nehmen, bevor es für die zweite und dritte Lesung nächste Woche vorgelegt wird.
Zu den Vorschlägen für Änderungen des Entwurfs, die während seiner ersten Lesung im vergangenen November gemacht wurden, gehörte ein Artikel, der die Wahlkommission dazu ermächtigte, einen Parlaments-Kandidaten, der beschuldigt würde, bestechlich zu sein, sofort zu untersuchen und ohne die Notwendigkeit von gerichtlichen Haftbefehlen.
Der Sprecher des NLA-Untersuchungsausschusses, Thaweesak Soothkawathin, sagte, dass für das neue Gesetz noch Gerichtsbeschlüsse benötigt werden.
Die Änderungsvorschläge zum Entwurf der Parlamentswahlen beinhalteten auch das Verbot „unehrlicher Meinungsumfragen“ zu den Wahlen. „Jede Umfrage kann unter der EG-Verordnung durchgeführt werden, aber sie darf keine Voreingenommenheit enthalten“, sagte Thaweesak.
Der Prüfungsausschuss stimmte auch der NLA zu, eine Klausel zu streichen, die den Kandidaten ihre Einlagen zurückerstattet, wenn sie mehr als fünf Prozent der Stimmen erhalten würden. Sie haben sich jedoch dafür entschieden, die Anforderungen für Kandidaten zu erfüllen, die drei Jahre lang Steuerzahlungen ausweisen können.
Während die NLA auch vorschlug, dass Kandidaten eine Online-Wahlkampagne registrieren lassen dürfen, hat der Überprüfungsausschuss lediglich darauf hingewiesen, dass jede Kampagne drei Tage vor dem Wahltag verboten ist.
Alle weiteren Vorschläge könnten auf Formularen eingereicht werden, sagte Thaweesak.