Thailand sucht seine ehemalige Ministerpräsidentin Yingluck Shinawatra nun mit einem internationalen Haftbefehl.
Die Polizei des Landes habe bei Interpol eine sogenannte Red Notice beantragt, sagte ein Regierungssprecher am Mittwoch in Bangkok. Dadurch würden alle Länder dazu aufgerufen, Yingluck bei Antreffen festzunehmen. Ein Gericht hatte sie in der vergangenen Woche in Abwesenheit zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Grund waren Vorwürfe, sie habe dem Staat mit Subventionen für den Reisanbau einen Schaden von umgerechnet fast sieben Milliarden Euro zugefügt. Yingluck bestreitet alle Vorwürfe. STIN berichtete hier.
Die 50-Jährige setzte sich vor dem Urteil ins Ausland ab. Die Behörden gingen zunächst von einer Flucht nach Dubai aus. Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate hätten Thailand nun aber mitgeteilt, dass Yingluck bereits Mitte September nach Großbritannien weitergereist sei, sagte ein Polizeisprecher.
Yingluck ist die Schwester des früheren Regierungschefs Thaksin Shinawatra, der auch schon aus Furcht vor einer Haftstrafe ins Ausland geflohen war. Der Geschäftsmann soll nach Medienberichten zwischen Dubai und London pendeln. Yingluck war zwischen 2011 und 2014 Thailands erste Ministerpräsidentin. Dann putschte sich das Militär an die Macht.
Einmal Gosse – immer Gosse.
Dieser Text ist wohl mehr als eindeutig, egal was unser PeeNuts dort hineindichtet.
Ich habe vorher schon beim Red Bull Strassenmörder geschrieben dass jeder
Staat wohl weiss wie ernst er eine „Red Notice“ aus Thailand zu nehmen hat.
Ernsthafte Leute die ihren Job tun lassen sich nicht von Gummigurken
die den ganzen Tag vor der Verantwortung weglaufen missbrauchen!
Auch wenn thailändische Amtsträger meinen jeder wäre so blöd wie sie.
Aber das Theater geht ja inzwischen schon weiter:
Also Eines hat man auf jeden Fall durch dieses unstrukturierte Affentheater
seitens der Militärdiktatur geschafft:
Statt im Kittchen oder wenigstens im Hausarrest zu sitzen fliegt
Thaksins Nummerngirl in der Welt herum und verarscht ihre Beseitiger
wird dabei immer populärer, hat die Weltpresse auf ihrer Seite
und selbst Thaksins mausetot geglaubter Politladen Pheua Thai
wittert wieder Morgenluft!
Und da soll noch jemand behaupten diese Militärdiktatur würde den Einfluss
Thaksins in Thailand verringern!
Wenn jemand mit dieser Militärdiktatur sehr zufrieden sein kann
so ist dies Thaksin.Viel heisse Luft und absolutes Nichtstun
ist die „Roadmap“ zum Machterhalt!
berndgrimm(Zitat) (Antwort)
Es betrübt mich sehr, daß ich mich Ihnen nicht verständlich machen kann.
Vielleicht ist das sogar die Lösung (für Spiele ist das Thema mir zu wichtig):
Anhand des nun wirklich heftigst umstrittenen Fall des Schriftstellers, der in Spanien von der Polizei (rechtmäßig) erst verhaftet (also ins Gefängnis gesteckt) wurde, aber nach Intervention der Bundesregierung und im zweiten Schritt auch der Abwägung durch die spanische Regierung entschieden wurde, daß der Mann aus der Haft entlassen werden muß und nicht ausgeliefert werden darf, sieht man die Auswirkungen der „red notice“ doch sehr plastisch:
Er war nach dieser Entscheidung (die den betreffenden Staaten immer offensteht) aus der Haft zu entlassen (= nicht mehr „verhaftet“), aber weiterhin „festgesetzt“: Er durfte das Land nicht verlassen und mußte sich den erlassenen Auflagen (Meldepflicht und dergleichen) beugen.
Der Fall wurde sogar vor dem Obersten Gericht Spaniens, dem Nationalgericht, verhandelt – das letztlich entscheiden mußte und auch entschieden hat, daß die Auflagenerfüllung (= seine „Festsetzung“) den eingegangenen Pflichten entsprach, die Spanien beim Beitritt zum Interpol-Abkommen anerkannt und daher jetzt auch zu befolgen hat.
Und der Mann hatte (als deutscher Staatsbürger mit ausschließlich deutschem Paß) doch nun wirklich die größten Fürsprecher: die Vertreter der Bundesrepublik, die Spanien dazu drängen wollte, ihren Staatsbürger aus den Auflagen zu entlassen und ihn nicht mehr „festzuhalten“, sondern nach Deutschland ausreisen zu lassen.
Alles vergeblich. Und bei Yingluck ist es ja längst nicht so kompliziert: Ihr Geburts- und Heimatland, in dem sie von einem ordentlichen Gericht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, ist der Aussender der „red notice“ (falls Interpol diesem Antrag entspricht), nicht etwa ein Drittland wie die Türkei, die nicht einmal ein EU-Mitgliedsstaat ist.
Sollte die „red notice“ von Interpol an Großbritannien, dem (vermuteten oder tatsächlichen) Aufenthaltsort der flüchtigen Ex-PM übermittelt werden, wird es schwer werden für sie, sich aus dieser Situation zu befreien. In dieser Frage wird ihr nämlich auch kein Geld der Welt helfen können. Wie gesagt: Wenn …
Aber soweit sind wir ja noch nicht.
Das ist schlichtweg falsch.
Denn der Text bei Interpol selbst lautet:
INTERPOL kann kein Mitgliedsland dazu zwingen, eine Person zu verhaften, die Gegenstand einer Red Notice ist.
Dort ist eindeutig die Rede von nicht zwingen zu verhaften und mitnichten von muss verhaften aber nicht Ausliefern. Interpol hat diese Befugnisse einfach nicht das Sie die Polizei eines Landes anweisen können jemanden zu verhaften.
Eine Red Notice ist kein Internationaler Haftbefehl.
In der Praxis wird es allerdings meist so gehandhabt wie von Ihnen beschrieben.Aber es besteht keine Pflicht zu verhaften.
Oder wollen Sie jetzt ein Wortspiel eröffnen mit Festsetzen und Verhaften?
gg1655(Zitat) (Antwort)
gg1655 schrieb: „Eine Red Notice ist kein Internationaler Haftbefehl.“
Damit haben Sie vollkommen Recht – und die Nachrichtenagentir APA, von der die meisten Teile des obigen Artikels stammen, hat nicht nur bei diesem Satz schlampig recherchiert.
So ist die Behauptung „dadurch würden alle Länder dazu aufgerufen, Yingluck bei Antreffen festzunehmen“ in ihrer Eingleisigkeit ebenfalls nicht richtig, denn die „red notice“ kann ganz gezielt auf nur einen Staat abzielen (auch wenn alle Staaten das nachlesen können).
Und auch im weiteren Text ist sehr vieles falsch oder zumindest schief dargestellt – aber darüber müssen wir uns nicht „streiten“. Mein Hinweis dient nur dem Aufzeigen von Fehlern der APA, die schon sehr lange einseitig zur Situation in Thailand berichtet.
nein, kann sie nicht. Es wird aber i.d.R. gemacht. Sogar bei unschuldigen, politisch motivierten deutsch-türkischen Schriftstellern.
Der wäre heute noch in Spanien in Haft, wenn nicht Deutschland mit Spanien telefoniert hätte. Ich glaube Gabriel war das.
Zwingen kann Interpol niemanden, aber als Mitglied hat man halt Verpflichtungen. Der Staat könnte ja auch aus Interpol austreten.
nein, sondern eher ein Festnahme-Ersuchen. Nicht mehr und nicht weniger. Das sie nicht festnehmen MÜSSEN, erklärt ja schon die
Bezeichnung: „Ersuchen“. Man bittet um Festnahme…..
Richtig.
Übrigens auch keines, das eine Exil-Regierung angeführt vom Demokraten Abhisit auf seinem Territorium dulden würde.
Gäbe es auch nur den Hauch einer Chance, so ein Unterfangen durchzukriegen, hätte es der flüchtige kriminelle Milliardär Thaksin schon längst in Angriff genommen. Und seine rechtskräftige Verurteilung wird bei der Abwägung der Staaten(-gemeinschaft) mit einiger Sicherheit weniger schwer wiegen.
War und ist aber illusorisch – und bleibt es auch. Eine Verschwörungs-Theorie halt.
Dann mache ich mir halt die Mühe und Prüfe nach.
https://www.interpol.int/INTERPOL-expertise/Notices/Red-Notices
Auszug daraus:
What is the purpose of an INTERPOL Red Notice?
A Red Notice is a request to locate and provisionally arrest an individual pending extradition. It is issued by the General Secretariat at the request of a member country or an international tribunal based on a valid national arrest warrant. It is not an international arrest warrant.
INTERPOL cannot compel any member country to arrest an individual who is the subject of a Red Notice. Each member country decides for itself what legal value to give a Red Notice within their borders.
Übersetzung:
Eine Red Notice ist eine Aufforderung, eine ausstehende Auslieferung zu lokalisieren und vorläufig zu verhaften. Es wird vom Generalsekretariat auf Antrag eines Mitgliedslandes oder eines internationalen Tribunals auf der Grundlage eines gültigen nationalen Haftbefehls ausgestellt. Es ist kein internationaler Haftbefehl.
INTERPOL kann kein Mitgliedsland dazu zwingen, eine Person zu verhaften, die Gegenstand einer Red Notice ist. Jedes Mitgliedsland entscheidet selbst, welchen rechtlichen Wert es gibt, innerhalb seiner Grenzen eine Rote Bekanntmachung zu geben.
Und woher stammen Ihre Informationen?
gg1655(Zitat) (Antwort)
Ihre „Übersetzung“ – das werden Sie hoffentlich schon selbst verstanden haben – ist grottenschlecht und z.T. falsch. Das scheint auch das Problem bei unserer Diskussion zu sein – die aber trotzdem im Sachlichen geblieben ist.
Das finde ich gut und möchte es ausdrücklich loben. So bringen – trotz aller Differenzen und möglicher Mißverständnisse – Diskussionen Spaß. Auch wenn sie nicht zu einem übereinstimmenden Ergebnis führen sollten.
Dafür meinen Dank.
Richtig.
Einfach ganz in Ruhe abwarten – wir können im Moment ja sowieso nichts an der Situation ändern. Sollte Interpol das ErsuchenThailands annehmen und diese §red notice§ aussenden (und nach Großbritannien übersenden), wird es schelcht aussehen für Yingluck – da stimme ich Ihnen zu.
Ob Interpol dies aber tut, bleibt abzuwarten.
Raoul Duarte(Zitat) (Antwort)
Eben doch, auch wenn es manchen nicht gefallen mag.
Wenn es zu einer von Interpol aufgrund des Antrags von Thailand ausgesendeten red notice“ kommt, muß sie (zunächst) einmal festgesetzt werden. Danach liegt es bei der betreffenden Regierung, über ihre Ausweisung bzw. Rücksendung (meist „Auslieferung“ genannt) zu entscheiden.
Die Polizei-Behörden haben aber den vorgeschriebenen Weg einzuhalten; also bei einer von Interpol ausgesendeten „red notice“ die gesuchte Person festzusetzen. Deshalb ja die ausführliche Darstellung des Falls des von der Türkei per „red notice“ gesuchten Schriftstellers.
Ich finde es schade, daß Sie solche leicht nachprüfbaren Informationen einfach „übersehen“ (oder kurzerhand „verdrängen“).
Raoul Duarte(Zitat) (Antwort)
Galoppierender Schwachsinn. Yingluck war noch nie Thailand.
Sie ist nicht Thailand und wird es auch niemals werden können.
Nein – das ist richtig.
Die Darstellung in manchen Medien ist eben (leider) nicht ganz zutreffend.
Die Polizei eines Mitglieds von Interpol ist an eine „red notice“ sehr wohl gebunden.
Allerdings kann sich die Regierung des betreffenden Staates angesichts der Begründung eines anfragenden Staates (oder aus grundsätzlichen Erwähungen heraus) entscheiden, dem Aislieferungs-Begehren nicht zu folgen. Das hat dann Auswirkungen auf die angefragte Abschiebung – die wird nicht gegen den Willen der Regierung durchgesetzt.
Ich bin gerade zurückgekommen und habe die BP aufgemacht:
55555! Von wegen Red Notice! Die wollen damit „beweisen“ dass sie nicht mehr
Thailand ist! Sehr schwach!
Aber es kommt noch besser:
5555!
Dies zeigt zunächst mal dass es wohl mit Sicherheit einen Deal gegeben hat.
Warum sonst sollte Thaksins Politladen bestreiten dass Yingluck
eine Exil Regierung aufmachen will?
Beides ist für mich ein weiteres Indiz dafür dass sie genausogut weiterhn
in Thailand sein könnte.
Wenn sie z.B. in London wäre hätte sie irgendein Paparazzo schon abgelichtet.
Eine Exil Regierung wäre angesichts der grottenschlechten Thai Soap
welche uns diese „gute“Militärdiktatur seit langem vorspielt
garkeine schlechte Idee.
Natürlich wäre mir eine Exil Regierung mit Abhisit an der Spitze viel lieber
aber eine Thaksin geführte Exil Regierung hätte auf jeden Fall
mehr Einfluss auf diese „Polizei“!
nur fällt mir dazu eigentlich kein Land ein, das eine Exil-Regierung mit YL an der Spitze gegen Thailand
erlauben würde. Dubai sicher nicht, England wohl auch nicht. SEA sowieso nicht und ansonsten kenne ich kein Land,
welchem eine schlechte Beziehung mit TH egal wäre.
Halte ich also eher für Verschwörungs-Theorie. Was soll denn eine Exil-Regierung gegen eine Militär-Diktatur ausrichten.
Könnte dann nur sein, das die Wahlen verschoben werden und Ausreise-Optionen für YL Sohn, Thaksins Sohn usw.
eingeschränkt werden. Glaub ich also nicht. Gibt es einen Deal, wird das auch nicht beim Deal erlaubt worden sein.
Leichter wird es für sie dadurch natürlich nicht. Es ging mir nur darum das es eben nicht unbedingt auch zu einer Verhaftung kommen muss. Wie andere Staaten mit einer Red Notice die von einer Militärdiktatur veranlasst wurde umgehen wird sich zeigen.
Aber man sollte nicht zuviel erwarten.
Thailands Gerichte werden wohl International nicht unbedingt als besonders Unabhängig bzw. Unbestechlich angesehen. Schon früher nicht und unter einer Militärdiktatur erst recht nicht. Das alles wird in die Entscheidungsfindung,wie mir dieser Red Notice umgegangen wird, mit einfließen ob uns das passt oder nicht.
gg1655(Zitat) (Antwort)
ich bin da eher der Meinung, das bei politisch angehauchten Verurteilungen es gar nicht erst zu einer Red Notice kommt.
Wenn doch, wird man sie auch erstmal festnehmen. Kann aber dann sein, das man sie dann gleich auf Kaution o. dgl. wieder freilässt.
Das sie dann noch die Immi am Flughafen kommt, wenn das rote Lämpchen aufleuchtet, wage ich zu bezweifeln und auch, das der
Immi-Beamte bei Yingluck alleine entscheiden kann, ob er sie durchlässt.
sehe ich auch so – bei normalen Delikten, wie Totschlag beim Red Bull Erben usw. – dürfte es leichter sein.
Bei ehemaligen Politikern dürfte es hingegen gar nicht erst zu einer Red Notice kommen.
Das ist Falsch.An einer Red Notice ist eben nichts bindend.Es ist den Ländern selbst überlassen wie sie damit umgehen.
China zB. versucht etliche im Ausland lebende Aktivisten über solch Red Notices zu Kriminellen zu erklären. Artikel dazu:
http://www.sueddeutsche.de/politik/china-ein-land-setzt-auf-rot-1.3684392
Auszug daraus:
Interpol selbst betreibt als Organisation vor allem den Austausch von Informationen unter Mitgliedstaaten, die roten Ausschreibungen haben keine bindende Kraft. Die deutsche Polizei etwa rührt den Uiguren-Aktivisten Dolkun Isa nicht an, aus gutem Grunde.
Bitte keine Fake News verbreiten.
gg1655(Zitat) (Antwort)
ja, nur halten sich so gut wie alle an diese Red Notice, sofern sie Mitglieder von Interpol sind.
D.h. sie nehmen die Person, die eine red notice hat, erstmal fest – sei es bei der Einreise am Flughafen oder sonst bei einer
Kontrolle. Wie den deutsch-türkischen Schriftsteller.
Wenn TH es also schafft, eine red notice eintragen zu lassen, was ich eigentlich bezweifle – dann muss Yingluck erstmal damit
rechnen, das sie inhaftiert wird. Ob sie dann mit Fussfessel, gegen Auflagen oder mit Kaution bis zum Abschluss des Auslieferungsantrags
freigelassen wird, hängt natürlich vom Festnahme-Staat aus.
Sie kann halt dann nicht mehr einfach so reisen, weil sie nicht weiss – kommt sie unbehelligt durch die Immigration, oder nicht.
Meist nicht – weil die Immi-Computer mit Interpol verbunden sind und dann erstmal rot aufleuchtet, wenn sie den Pass durchziehen.
YL kommt dann also auf keinen Fall mehr so einfach weg. Wird man also sehen was Interpol nun macht.
Aktivisten aus China haben sicherlich einen gewissen Schutz, ein Red Bull-Todesfahrer eher nicht und bei YL wird man das erst
sehen. Das Delikt muss im Festnahme-Staat auf jeden Fall auch strafbar sein. Das war bei Thaksin nicht der Fall, bei
YL wegen dem Reis-Projekt auch nicht, aber wegen der Fälschung der Export-Papiere könnte sie Probleme bekommen.
Wie du sicher weisst, wurden Papiere dahingehend gefälscht, die vorspiegeln sollten – das TH Reis-Exporte an China
durchführte. Da China das nur lizenzierten Import-Unternehmen erlaubt, wussten die Chinesen davon leider nichts.
Danach kam man drauf, das die Papiere gefälscht wurden und das nicht lizensierte Unternehmen wohl im Dunstkreis
Thaksins aufgebaut wurde.
Das könnte ein Punkt sein, der auch in England strafbar wäre. Todes-Strafe erwartet sie keine mehr, also auch kein
Grund, sie nicht auszuliefern. Mal sehen…..
Okay, lassen Sie uns das auseinanderbröseln.
Zunächst einmal ist eine Suchanfrage mit “red notice” für alle Sicherheits-(Polizei-)Behörden aller Mitgliedsländer der Interpol-Organisation bindend. So müßte die britische Polizei, wenn ihr der Aufenthaltsort der gesuchten Yingluck bekannt ist, sie zunächst einmal festsetzen, um sie an weiterer Flucht zu hindern.
Erst danach sollte die ersuchende Stelle (in diesem Fall also Thailand) aufgefordert werden, umgehend alle vorliegenden Gründe für eine Auslieferung vorzubringen und nachzuweisen. Das hätte dann – sofern man der Argumentation des ersuchenden Landes folgt – zur Folge, daß die betreffende Person ausgewiesen und in ihr Heimatland zurückgeschoben (= ausgeliefert) werden müßte.
In diesem Moment kommt Ihre Anmerkung zum Tragen, daß kein Land gezwungen werden kann, die festgesetzte Person auszuliefern. Das ist dann nicht mehr Sache der Polizei, sondern der Regierung des betreffenden Landes (also hier Großbritannien).
Selbstverständlich könnte die britische Administration sich gegen eine Auslieferung entscheiden, wenn sie dafür gute Gründe hat. Der beste Grund wäre: Kein Abkommen. Gibt es aber.
Es könnten auch weitere Gründe zum Tragen kommen: So wird kaum ein Land eine festgesetzte Person an ein Land ausliefern, in dem ihr die Todesstrafe droht. Trifft bei Yingluck nicht zu: Das Urteil ist ja schon gesprochen.
Sollte Interpol also die “red notice” annehmen und an Großbritannien (wie von Thailand beantragt) weiterleiten, müßte die britische Polizei sie festnehmen und das Verfahren ginge seinen ganz normalen Gang.
Bestes Beispiel ist der inzwischen mit einem deutschen Paß (also auch nur der deutschen Staatsbürgerschaft) ausgestattete türkischstämmige Schriftsteller Dogan Akhanli, der aufgrund einer “red notice” aus der Türkei in Spanien (rechtmäßig) festgesetzt wurde und erst nach ein paar Tagen in Haft wieder freigelassen wurde.
Die spanische Regierung war dann mit dem Fall befaßt und hat sich gegen die Auslieferung entschieden (was vor allem an der deutschen Staatsangehörigkeit lag). Dogan Akhanli konnte aber trotzdem wegen der ergangenen Auflagen Spanien nicht mehr verlassen und mußte sich in regelmäßigen Abständen bei den Behörden melden.
Auch ein Antrag auf Lockerung der Auflagen, den der Schriftsteller vor dem Spanischem Nationalgerichtshof einreichen ließ, wurde abschlägig beschieden. Bis zu einer Aufhebung der “red notice” von Interpol muß die Polizei nämlich dafür sorgen, daß die Person, gegen die sich die “red notice” richtet, nicht aus ihrer “Obhut” verschwinden kann.
genauso ist es. Sie wäre erstmal festgesetzt.
ja, genauso wie es mit dem Deutsch-Türkischen Schriftsteller in Spanien passiert ist. Solche Auslieferungs-Anträge laufen oft sehr lange. Beim Waffenschieber Schreiber in Kanada um die 10 Jahre.
Yingluck muss also festgenommen werden und dann geht alles seinen Lauf. Sie kann dann wohl 2x Berufung einlegen, danach ist
es zu Ende – entweder für sie oder für die Auslieferung.
Danke, ich weiß.
Kein schönes Deutsch.
Und wirklich keine inhaltliche Argumentation.
..Schönes Deutsch -Inhalt NULL – absoluter Dummschwätzer…
Wenn Du mal zeigen willst, was die Regierung so drauf hat poste ein Foto von YL oder Dhammachayo mit dem Beweis, wo sie sich aufhalten, statt ewig auf Leuten rum zu hacken, die lediglich vermerken, dass es keinen Beweis gibt, dass YL in England ist…
Das nennen Sie zielführend?
Ich bin doch nicht die Regierung. Wieso sollte ich denn wohl ein Foto posten?
Ich käme doch auch nicht auf die unsinnige Idee, jemanden aufzufordern, Fotos von Yingluck in Thailand (wo sie sich angeblich immer noch befinden soll) zu posten.
Was ich allerdings erwarte, ist die argumentative Begleitung von merkwürdig schrägen Ideen, die hier nun schon allzu häufig vorgetragen wurden, ohne daß es dafür irgendeinen Anhaltspunkt gibt. Und wünschen würde ich mir, daß dieselben Leute, die hier solch krude „Ideen“ (ich nenne es Verschwörungs-Theorien) einstellen, versuchen würden, sich wenigstens einigermaßen gesittet auszudrücken.
Ich weiß, daß man niemandem vorwerfen kamm, woher er (ab)stammt und was er in seinem Leben so alles durchgemacht haben mag, Aber es ist doch wohl nicht zuviel verlangt, diese eklige Gossensprache abzulegen, statt sie wie einen „Orden“ vor sich herzutragen.
Wer das tut, macht sich doch einfach nur zur Lachnummer, denn er beweist, daß er in seinem hohen Alter wieder auf der mentalen Stufe eines Kleinkindes angekommen ist. Sich dann auch noch auf angebliche „Notwehr“ zu versteigen, ist doch wirklich eines Erwachsenen nicht würdig.
– Das ist wahr.
Weder ist STIN Raoul Duarte noch umgekehrt (und ich bin kein Zweitnick).
– Das ist wahr..
STIN kann selbst denken; sonst hätten wir nicht manchmal verschiedene Ansichten.
– Das ist Geschwurbel.
Was wer hätte tun können, sollen, wollen usw. – erfahren Sie als allerletzter.
– Das ist falsch.
Selbstverständlich ist die „red notice“ nach der erfolgreichen „blue notice“ eingereicht.
Grundsatzfrage:
Was ist mit Ihrer „Theorie“, Yingluck sei noch im Lande? Verworfen?
Raoul Duarte(Zitat) (Antwort)
Warum denn das? Verwechselst Du da etwas?
Auszüge aus https://www.tagesschau.de/ausland/interpol-rednotice-103.html
Bei einer „Red Notice“ von Interpol handelt es sich weder um einen internationalen Haftbefehl noch um einen Suchbefehl der internationalen kriminalpolizeilichen Organisation. Vielmehr ist es ein Ersuchen, den Aufenthaltsort einer bestimmte Person zu ermitteln und diese vorläufig festzunehmen.
Laut Interpol entscheiden die Länder selbst, wie sie mit einer „Red Notice“ umgehen. Kein Land kann demnach gezwungen werden, eine Person festzunehmen, gegen die eine „Red Notice“ vorliegt.
Wenn die Briten das Ignorieren dann kann man davon ausgehen das die Franzosen das Ähnlich halten werden.
Okay, lassen Sie uns das auseinanderbröseln.
Zunächst einmal ist eine Suchanfrage mit „red notice“ für alle Sicherheits-(Polizei-)Behörden aller Mitgliedsländer der Interpol-Organisation bindend. So müßte die britische Polizei, wenn ihr der Aufenthaltsort der gesuchten Yingluck bekannt ist, sie zunächst einmal festsetzen, um sie an weiterer Flucht zu hindern.
Erst danach sollte die ersuchende Stelle (in diesem Fall also Thailand) aufgefordert werden, umgehend alle vorliegenden Gründe für eine Auslieferung vorzubringen und nachzuweisen. Das hätte dann – sofern man der Argumentation des ersuchenden Landes folgt – zur Folge, daß die betreffende Person ausgewiesen und in ihr Heimatland zurückgeschoben (= ausgeliefert) werden müßte.
In diesem Moment kommt Ihre Anmerkung zum Tragen, daß kein Land gezwungen werden kann, die festgesetzte Person auszuliefern. Das ist dann nicht mehr Sache der Polizei, sondern der Regierung des betreffenden Landes (also hier Großbritannien).
Selbstverständlich könnte die britische Administration sich gegen eine Auslieferung entscheiden, wenn sie dafür gute Gründe hat. Der beste Grund wäre: Kein Abkommen. Gibt es aber.
Es könnten auch weitere Gründe zum Tragen kommen: So wird kaum ein Land eine festgesetzte Person an ein Land ausliefern, in dem ihr die Todesstrafe droht. Trifft bei Yingluck nicht zu: Das Urteil ist ja schon gesprochen.
Sollte Interpol also die „red notice“ annehmen und an Großbritannien (wie von Thailand beantragt) weiterleiten, müßte die britische Polizei sie festnehmen und das Verfahren ginge seinen ganz normalen Gang.
Bestes Beispiel ist der inzwischen mit einem deutschen Paß (also auch nur der deutschen Staatsbürgerschaft) ausgestattete türkischstämmige Schriftsteller Dogan Akhanli, der aufgrund einer „red notice“ aus der Türkei in Spanien (rechtmäßig) festgesetzt wurde und erst nach ein paar Tagen in Haft wieder freigelassen wurde.
Die spanische Regierung war dann mit dem Fall befaßt und hat sich gegen die Auslieferung entschieden (was vor allem an der deutschen Staatsangehörigkeit lag). Dogan Akhanli konnte aber trotzdem wegen der ergangenen Auflagen Spanien nicht mehr verlassen und mußte sich in regelmäßigen Abständen bei den Behörden melden.
Auch ein Antrag auf Lockerung der Auflagen, den der Schriftsteller vor dem Spanischem Nationalgerichtshof einreichen ließ, wurde abschlägig beschieden. Bis zu einer Aufhebung der „red notice“ von Interpol muß die Polizei nämlich dafür sorgen, daß die Person, gegen die sich die „red notice“ richtet, nicht aus ihrer „Obhut“ verschwinden kann.
richtig.
Nehmen wir mal an, England gibt ihr Asyl und liefert sie aufgrund der Red Notice nicht aus. Dann passiert ihr in England nichts mehr.
Aber fährt sie dann nach Frankreich, geht das gleiche wieder von vorne los. Sie wird wieder festgenommen usw.
Das tut sich keiner an. Passiert ist das mal dem Polanski – in Polen festgenommen, Auslieferung abgelehnt und dann in der
Schweiz vor einiger Zeit nochmals, auch abgelehnt. Geht er aber z.B. nach Australien, kann er wieder festgenommen werden usw.
Mitgliedsländer nehmen aber i.d.R. erstmal fest. Danach können sie auf Kaution freilassen oder auch nicht. Aber erstmal ist
es am FLughafen zu Ende mit der Reise, wenn dort das rote Lämpchen aufleuchtet, wenn man ihren Pass durchzieht.
ignorieren geht wohl nicht. Macht auch keiner…..
Erst Festnahme, dann werden die Auslieferungsanträge geprüft. Das kann dauern und nicht jedes Land gibt Kaution.
In England könnte sie mit Fussfessel freigelassen werden.
Trotz des Riesen-Wirbels, das die Festnahme des Schriftstellers mit deutschem Paß und später die Freilassung unter strengen Auflagen ausgelöst hat, mußte das angerufene spanische Nationalgericht (das ist kein Essen LOL) feststellen, daß zwar die Auslieferung von der Regierung abgelehnt werden kann – aber die polizeilichen Maßnahmen mußten weiter ausgeführt werden.
Und das in einem Spezialfall innerhalb Europas, bei dem sich sogar der deitsche Außenminister für den Festgesetzten einsetzte, da er ja einen deutschen Paß besitzt, aber in die Türkei (kein EU-Land) ausgeliefert werden sollte.
Das alles trift auf Yingluck nicht zu. Also weiter abwarten.
Herrgott, du bist doch angeblich nicht RD und kannst noch selber denken!
Wenn man sie in den Knast bringen wollte hätte man sie nicht laufen lassen.
Es gibt keine Red Notice aber es gibt einen Deal!
Wenn es den nicht geben würde hätte sie sich schon längst gemeldet .
Schliesslich hat sie die gesamte westliche Presse auf ihrer Seite.
Und die Diktatoren bringen sich derzeitig gegenseitig vor Peinlichkeit um!
Sie benutzen schon wieder Nazisprache (wie Gauland von der AfD).
Das irritiert mich angesichts Ihrer politischen Grundhaltung inzwischen nicht mehr wirklich; das scheint Ihnen ebenso wie die sonst so sehr gepflegte Gossensprache in Fleisch und Blut übergegangen zu sein.
Was mich allerdings wundert, ist die nun offenkundige Tatsache, daß Sie jetzt anscheinend von Ihrer doch so festen Überzeugung, unsere „Ma-dam“ Yingluck sei gar nicht aus dem Land nach Dubai und von dort aus nach Großbritannien geflüchtet, abgerückt sind.
Wer hat Sie denn zu Ihrem Sinneswandel bewegen können? Fragen Sie den doch einmal, was Sie gegen Ihren Hang zur Gossensprache unternehmen können. Vielleicht kann der ja sogar gegen Ihr (unterschwelliges?) Abrutschen in übelste Denkweisen etwas unternehmen.
Ich drück Ihnen alle Daumen.
Raoul Duarte(Zitat) (Antwort)
Versuchen Sie’s doch einfach noch einmal. Oder lassen Sie sich helfen.
Grundgütiger.
Wieso sollen denn immer andere an Ihrem Unvermögen schuld sein?
Raoul Duarte(Zitat) (Antwort)
Deshalb einfach ganz in Ruhe und ohne Schaum vor’m Mund (wie unser „Experte“) abwarten. Nichts eilt. Die Dinge gehen einfach ihren logischen Gang.
Welches ich nicht finden konnte!Bitte Link!
Jeder der nicht ganz vernebelt ist weis dass diese „gute“ Militärdiktatur
sie entsorgt hat und natürlich auch nicht wiederhaben will.
Deshalb wird garnix passieren.
Man hat nach dieser lächerlichen Flucht Show die Verantwortung
aufs Ausland geschoben damit ist die Sache erledigt.
Es sei denn sie taucht plötzlich wieder auf. Peinlich!
Red Bull ist schon drin, Yingluck wurde ja erst beantragt. Mal sehen, ob die dem stattgeben.
ja, das wäre möglich – das die Regierung nur behauptet, sie würden eine Red Notice beantragen und
dabei machen sie es gar nicht.
Aber wenn sie eine Red Notice bekommt, dann will Prayuth sie doch wieder zurück haben, um in den
Knast stecken zu können. Ob dann Teile der NCPO oder Polizei/Armee es nicht wollen, dürfte dann
Prayuth weniger interessieren.
Fakt ist – kein Staat der Welt beantragt eine Red Notice bei Interpol, die dann unweigerlich zu einer
Verhaftung führt – wenn man die Person gar nicht zurück haben möchte.
das wird sich alles in Kürze zeigen. Spätestens wenn die Red Notice tatsächlich
aktiviert wird, dann hat es auf keinen Fall einen Deal gegeben.
Ich mach sicherlich keinen Deal mit einer Regierung und wäre mit einer Red Notice einverstanden,
die mich absolut in meiner Reisefähigkeit einschränkt.
Da – wenn die Angabe stimmt – die Behörden in Dubai aufgrund der „blue notice„-Suchanfrage den Ermittlungsbehörden in Thailand mitgeteilt haben, daß unsere „Ma-dam“ schon am 11. September Dubai in Richtung London verlassen hat, könnte (bei entsprechender Beschleunigung ihres Asyl-Verfahrens) ein etwaiger Asylantrag schon „positiv“ beschieden sein.
Wäre zwar wirklich äußerst schnell (selbst für Großbritannien), aber denkbar.
Raoul Duarte(Zitat) (Antwort)
ja, das wäre in der Tat sehr schnell, glaub ich also nicht so ganz. Aber auch wenn es so wäre, in ein anderes Land kann sie dann
für lange Zeit nicht mehr. Solange die Red Notice aktiv ist. Dann wäre sie auf der Insel festgesetzt.
wenn das wirklich passieren sollte, würde mich das sehr wundern.
Weil dann müsste sie bei einem Asylantrag erstmal festgenommen und inhaftiert werden.
Danach kann über Kaution usw. während des laufenden Auslieferungsverfahren entschieden werden.
Aber auch wenn England sie nicht ausliefert, könnte sie nur mehr in England bleiben – also nicht mehr nach
Paris shoppen usw. – das wäre dann für lange Zeit vorbei. Mal sehen, werde ich bei Interpol beobachten,
dann wäre ihr Foto neben dem von Red Bull Erben. 🙂