Der Oberste Gerichtshof hat am Donnerstag die Urteile der unteren Gerichtsbarkeit bestätigt und die Mordanklage gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten Abhisit Vejjajiva und dessen damaligen Stellvertreter Suthep Thaugsuban zurückgewiesen.

Laut der Anklage sollen sich beide Politiker bei der Niederschlagung der blutigen Proteste der Rothemden im Jahr 2010 strafbar gemacht haben. Sie hätten Soldaten angewiesen, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen.

Damals starben mehr als 90 Menschen. Nach dem Strafgericht und dem Berufungsgericht hat jetzt auch das Oberste Gericht geurteilt, die Polizeieinheit Department of Special Investigation (DSI) hätte nicht ermitteln und die Staatsanwaltschaft mit der Anklage betrauen dürfen.

Der Fall hätte von der Nationalen Anti-Korruptions-Kommission bearbeitet und vor den Obersten Gerichtshof für Straftaten von Politikern gebracht werden müssen.

Von STIN

3 Gedanken zu „Supreme-Court bestätigte nun – keine Mordanklage gegen Abhisit und Suthep“
  1. Damals starben mehr als 90 Menschen.

    Damals starben mehr als 120 Menschen weil die Roten die Toten
    die sie Abhisit und Suthep nicht anhängen konnten weil sie
    eindeutig von ihren eigenen Leuten bzw beim Bombenbasteln
    sich selbst und Andere umgebracht haben.

    Im Gegenteil wo bleibt die Anklage gegen die wirklich Schuldigen
    die damals auf der Bühne zu Mord Totschlag und Abfackeln
    aufgerufen haben.
    Jatuporn sitzt derzeit (wenn er überhaupt sitzt) wegen Verleumdung
    Abhisits 2008 im Knast.
    Seine Komplizen Nattawut,Arisaman und Jakprapob laufen immer noch
    frei rum!
    Die Roten wollen nur ablenken von ihrer eigenen Schuld und von Yinglucks
    feiger Flucht!

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