Bangkok Post –            Die konsequente Durchsetzung des § 112 des Strafgesetzbuches, auch als Majestätsbeleidigungsgesetz bekannt, hat zu scharfer Kritik geführt, da die Meinungsfreiheit durch das Gesetz erstickt werden könnte. Nakhon Chomphuchat, ein Anwalt für Menschenrechtsverletzungen, sagte, dass die staatlichen Mechanismen die größte Schuld am Konflikt mit diesem Gesetz tragen. § 112 besagt, dass jemand, der ihre Majestäten den König und die Königin, den Thronfolger oder den Regenten beleidigt, diffamiert oder bedroht mit einer Gefängnisstrafe von drei bis 15 Jahren Gefängnis rechnen kann.
„Diejenigen, die gegen das Gesetz kämpfen bedrohen die Monarchie, …….während diejenigen, die mit der Kampagne nicht einverstanden sind auf die Straße gehen müssen, um ihre Zustimmung zu diesem Gesetz zum Ausdruck zu bringen“, sagte er. Der öffentliche Mangel an Verständnis für das Gesetz könnte gefährlich sein. Einige von ihnen könnten Gerichtsurteile in einer Weise kritisieren, so dass dadurch die Justiz und die Monarchie beschädigt werden.

Der Konflikt intensivierte sich im Zuge der beiden jüngsten Urteile.

Der Strafgerichtshof hat am 23. November Ampon Tangnoppakul, 61, der Majestätsbeleidigung für schuldig befunden und schickte ihn für vier SMS-Nachrichten  20 Jahre ins Gefängnis.

Am 8. Dezember wurde der US-amerikansiche Staatsbürger, Joe Gordon, 55, für die Veröffentlichung von Links zu dem ( nur in Thailand = ST )  verbotenen Buch  „The King never Smiles“ zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die  „Straftat“  beging er auf amerikanischem Boden.

Die Urteile haben national und international eine breite Debatte über die strafrechtliche Verfolgungen und Bestrafungen nach § 112 ausgelöst, da sie die Meinungsfreiheit beeinträchtigen.

„§ 112 selbst macht keine Probleme“, sagte Nakharin Mektrairat, Dozent für Politikwissenschaft an der Thammasat Universität.

Einige Gruppen, die § 112 kritisieren, versuchen die Monarchie zu untergraben, indem sie den Hass schüren, so Nakharin.

Sowohl Nakharin als auch Nakhon sind der Meinung, dass das Majestätsbeleidigungsgesetz wichtig sei, weil die thailändische Gesellschaft die Monarchie braucht.

Das Gesetz schützt die Öffentlichkeit vor Diffamierungen. Sollte das Majestätsbeleidigungsgesetz widerrufen werden, wäre die  Monarchie anfälliger für Angriffe, sagte Khomsan Phokhong, Dozent der Rechtswissenschaften an der Sukhothai Thammathirat Open University.

Statt über § 112 zu streiten sollte die Öffentlichkeit ihre Aufmerksamkeit auf die Terrorgesetze lenken, welche noch umstrittener sind.

„In diesen Gesetzen wird für Verstöße die Todesstrafe verlangt, aber niemand spricht darüber“, sagte er.

http://www.bangkokpost.com/news/local/271425/state-blamed-for-row-over-lese-majeste

Von gateot

5 Gedanken zu „Artikel 112 ist nicht das Problem“
  1. Asked for a comment on overseas human rights groups‘ calls for Thailand to amend Section 112, Gen Prayuth said: „They should stay overseas.“

    Bleibt zu hoffen, auch die Verdreher in TH verstehen diesen deutlichen Hinweis!

    :Bye:

  2. Ich habe „kommunistische“ Studenten auf dem grossen Kho Chaang kennengelernt.
    Die waren dort untergetaucht.
    ….. Die kamen alle (!) aus wohlhabenden Familien. Das sind heute alles Geschaeftsleute, … da will eigentlich keiner mehr was von frueher wissen!

    In den letzten 20 Jahren gab es im Schnitt 7 „LM“-Faelle pro Jahr, die meisten waren in Verbindung mit Alkohol/Drogen.
    Ausreisser war das Jahr 2005 mit 17 Anklagen!

    Aktuell ruehren halt die Propaganda-Verdreher ueberall die Scheisse wieder auf, wodurch viele Sachen, die schon „abgelegt“ waren, dann doch noch zur Strafsache wurden.

  3. In dem Verdreher-Forum wollen sie keine „Anderdenkende“ haben, hier in Thailand wollen sie aber als absolute Minderheit etwas durchsetzen.
    In Palästina , Russland, China, ….. gibt es keinen § 112, so gibt es für jeden eine Platz in dieser Welt! 😉 ➡

  4. Richtig. Der grosse Volksbefreier Thaksin S. hat sich
    während seiner Amtszeit des LM Gesetzes bedient
    um seine politischen Gegner (auch in der eigenen Partei)
    zu diffamieren.
    Nicht ohne Grund hatte er damals schon 150 Rechtsanwälte beschäftigt.

  5. Walter Roth: … Tja irgendwie hat er Recht …. oder eben doch nicht.

    Tja mein lieber W.R. der 112 ist eigentlich gar nicht das Problem.
    Der Hammer ist, man versucht damit eine Revolution anzuzetteln und hat noch nicht mal den Text gelesen:

    Whoever, defames, insults or Threatens the King, the Queen, the Heir-apparent or the Regent, shall be punished with imprisonment of three to fifteen years.

    Das ist das ganze Gesetz.
    Entscheidenter ist das:

    section 112 amended by Article 1 of the Order (No. 41) of the National Administrative Reform Council in B.E. 2519

    Nach dieser „Ausfuehrungsbestimmung“ sollte man mal googlen, dann wird bestimmt einigen „vieles klarer“.
    Das Gesetz ist schon sehr alt. Auch die Ausfuehrungsbestimmung ist von 1976 und hat schon viele Regierungen ueberlebt.
    Trotzdem hat sich „aktuell“ jemand sehr Bekanntes in seiner Amtszeit in diesem Zusammenhang sehr hervorgetan.
    :Whistling:

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